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Hinzu kommt, dass die festgelegte Höhender Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften in anderen im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vertretenen Rechtsräumen den derzeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geltenden Anforderungen entspricht. Angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs auf dem Markt für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte würde eine Erhöhung der Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung am 28. Juni 2025 zu ungleichen internationalen Wettbewerbsbedingungen führen, was für die Finanzmärkte der Union von Nachteil wäre.
Die Faktoren für die stabile Refinanzierung für fällige Zahlungen aus Finanzierungsgeschäften mit Finanzkunden, deren Restlaufzeit weniger als sechs Monate…
In Artikel 510 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete…
die Auswirkung der Einführung höherer oder niedriger Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, insbesondere…
Die bestehenden Aufsichtssysteme nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU basieren weitgehend auf den internationalen…
Eine vorübergehende Unterbrechung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von fälligen Zahlungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und unbesicherten…
Die wirksame Beaufsichtigung dieser großen Wertpapierfirmen durch die nationalen zuständigen Behörden stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Wenngleich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.