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Um diese unbeabsichtigten Folgen zu vermeiden, sollten die derzeit geltenden Faktoren für die stabile Refinanzierung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und von unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden, die eine Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten aufweisen, dauerhaft beibehalten werden.
die Auswirkung der Einführung höherer oder niedriger Faktoren für die erforderliche stabile Refinanzierung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, insbesondere…
Die EBA sollte der Kommission alle fünf Jahre über die Angemessenheit dieser Anforderungen der stabilen Refinanzierung Bericht erstatten, um sicherzustellen,…
Die Faktoren für die stabile Refinanzierung für fällige Zahlungen aus Finanzierungsgeschäften mit Finanzkunden, deren Restlaufzeit weniger als sechs Monate…
Eine vorübergehende Unterbrechung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von fälligen Zahlungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und unbesicherten…
In Artikel 510 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete…
Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren bei Investitionsentscheidungen und Beratungsprozessen kann über die Finanzmärkte hinausgehende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.