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Drittländer dürfen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Rechtsinstrumente am Euratom-Programm 2026-2027 teilnehmen. In die vorliegende Verordnung sollte eine gesonderte Bestimmung aufgenommen werden, durch die von Drittländern verlangt wird, dem zuständigen Anweisungsbefugten, dem OLAF und dem Rechnungshof die Rechte und den Zugang zu gewähren, die sie für die umfassende Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse benötigen.
Nimmt ein Drittland mittels eines Beschlusses am Euratom-Programm 2026-2027 teil, der gemäß einer völkerrechtlichen Übereinkunft oder auf der Grundlage eines…
Drittländer können mittels eines Beschlusses am Programm teilnehmen, der gemäß einer völkerrechtlichen Übereinkunft oder auf der Grundlage anderer…
Drittländer, die Mitglieder des EWR sind, dürfen im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingerichteten Zusammenarbeit an…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…
Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, können im Rahmen der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.