Erwägungsgrund 17 32025R1304
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der Einzelziele der Maßnahmen und zur Erzielung von wirksamen Ergebnissen geeignet sind, unter besonderer Berücksichtigung der Kontrollkosten, des Verwaltungsaufwands und des erwarteten Risikos der Nichteinhaltung von Vorschriften. Bei Finanzhilfen sollte u. a. die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und Stückkosten geprüft werden.