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In Bezug auf Amidosulfuron wurden zusätzliche Informationen für die Bewertung bestätigender Daten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgelegt, um die festgestellten Datenlücken für alle repräsentativen Waren, einschließlich Trockenwaren (Getreide), zu schließen. Der Antragsteller legte Informationen zu den Analysemethoden bei Trockenwaren vor, die zuvor während der Überprüfung der RHG nicht verfügbar waren . Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Anforderungen bezüglich bestätigender Daten im Hinblick auf die Analysemethoden für die Durchsetzung bei Trockenwaren, insbesondere bei Gerste, Hafer, Roggen und Weizen, in zufriedenstellender Weise erfüllt sind .
Für Silthiofam legte der Antragsteller solche Angaben zu den Analysemethoden für Gerste, Roggen und Weizen vor, und die Behörde kam zu dem Schluss, dass nunmehr…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Für Amidosulfuron legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Daher ist es angezeigt, in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 die Fußnoten, die sich auf das Nichtvorliegen von Analysemethoden beziehen, für Gerste,…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.