Gesetze
Gesetz wird geladen …
VERORDNUNG (EU) 2025/1305 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2025 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Amidosulfuron, Azoxystrobin, Hexythiazox, Isoxaben, Picloram, Propamocarb, Natriumsilberthiosulfat und Tefluthrin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein neuer Chat, das ganze 32025R1305 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenFür dieses Gesetz gibt es noch keine KI-Aufbereitung — keine erklärte Fassung, keine Leichte Sprache, keine KI-Hinweise. Auf Antrag bereiten wir es auf.
Wenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.