Erwägungsgrund 1 32025R0014
Bei mobilen Maschinen und Geräten mit eigenem Antrieb, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen und die speziell für die Verrichtung von Arbeiten konstruiert oder gebaut wurden (im Folgenden „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“), kann es gelegentlich oder regelmäßig vorkommen, dass sie auf öffentlichen Straßen verkehren müssen, um insbesondere von einem Einsatzort zum nächsten zu gelangen.