Erwägungsgrund 2 32025R0014
Diese Verordnung gilt nur für Maschinen und Geräte mit eigenem Antrieb. Gezogene Maschinen und Geräte werden von dieser Verordnung nicht erfasst, da diese in der Regel von Kraftfahrzeugen gezogen werden, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Für solche Maschinen und Geräte sollte die Verordnung (EU) 2018/858 gelten, da diese die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger regelt. Die Kommission sollte sich mit der Notwendigkeit befassen, im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/858 detaillierte technische Anforderungen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit der spezifischen Kategorie gezogener Maschinen und Geräte festzulegen, insoweit diese Maschinen und Geräte nicht entsprechenden Anforderungen nach bestehenden Vorschriften unterliegen.