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Verordnung (EU) 2025/140 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von (E)-3-Benzo[1,3]Dioxol-5-yl-N,N-Diphenyl-2-Propenamid in die Unionsliste der Aromen (Text von Bedeutung für den EWR)
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