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Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates über die Einführung des Euro in Bulgarien zum 1. Januar 2026 erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die Ausnahmeregelung für Bulgarien mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Bulgarien geltende…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2025/1407 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2025/1407 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Bulgarien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2005 wird mit Wirkung…
Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens, der sich aus der Kürze des Zeitraums ergibt, der zwischen der Berechnung des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven, die…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.