Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2025/1407 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2005 für Bulgarien geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben.
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2025/1407 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Bulgarien geltende…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates über die Einführung des Euro in Bulgarien zum 1. Januar 2026 erfüllt Bulgarien die notwendigen Voraussetzungen für…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens, der sich aus der Kürze des Zeitraums ergibt, der zwischen der Berechnung des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.