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In der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Wirtschaftsakteuren für Batterien geltende Sorgfaltspflichten bezüglich der Beschaffung, der Verarbeitung und des Handels mit Kobalt, natürlichem Grafit, Lithium und Nickel für die Batterieherstellung auferlegt. Diese Pflichten sollen ab dem 18. August 2025 gelten.
Ab dem 18. August 2027 kommen Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, den in den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels…
Ab dem 18. August 2028 oder 24 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens des in Unterabsatz 3 genannten delegierten Rechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt der…
Um genügend Zeit für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen einzuplanen und Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, in die Lage zu…
Die Kommission veröffentlicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 Leitlinien für die Anwendung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus…
Die in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegten für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten beinhalten Anforderungen in Bezug auf die unabhängige Überprüfung…
Angesichts des erwarteten exponentiellen Anstiegs der Batterienachfrage in der Union sollten Wirtschaftsakteure, die Batterien in der Union in Verkehr bringen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.