Erwägungsgrund 49 32023R1542
Die Kommission sollte bei harmonisierten Normen und gemeinsamen Spezifikationen im Rahmen dieser Verordnung, einschließlich der Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, für Kohärenz sorgen.
Die Kommission sollte bei harmonisierten Normen und gemeinsamen Spezifikationen im Rahmen dieser Verordnung, einschließlich der Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, für Kohärenz sorgen.