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Damit die Mitgliedstaaten eine sinnvolle und gerechte Programmanpassung vornehmen, ohne sich von den Hauptzielen des ESF+ zu entfernen, und die Mittel zugunsten der in der vorliegenden Verordnung aufgeführten strategischen Prioritäten der Union umschichten können, ohne dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung von Programmen kommt, ist es angebracht, weitere Flexibilitätsregelungen vorzusehen. Die Halbzeitüberprüfung bietet Gelegenheit, unbeschadet anderer Rechtsakte der Union oder des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens auf neu entstehende soziale Aspekte strategischer Herausforderungen und neuer Prioritäten einzugehen. Den Mitgliedstaaten sollte mehr Zeit zur Verfügung stehen, um ihre Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung und ihre Einreichung entsprechender Anträge auf Programmänderung abzuschließen.
Zusätzlich zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 vorzulegenden Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm…
Umschichtungen aus dem ESF+ zugunsten einer oder mehrerer in den gemäß Artikeln 12a, 12c und 12d der Verordnung (EU) 2021/1057 festgelegten speziellen…
Der Mitgliedstaat sollte eine Halbzeitüberprüfung für alle aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF unterstützten Programme durchführen. Diese…
Damit die Mitgliedstaaten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung eine sinnvolle Programmanpassung vornehmen und die Mittel auf diese neuen strategischen Prioritäten…
Bei den aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF unterstützten Programmen überprüft der Mitgliedstaat jedes Programm und berücksichtigt dabei…
Die Halbzeitüberprüfung sollte auch dazu genutzt werden, die entscheidende Rolle der Städte und funktionalen Stadtgebiete bei der Verwirklichung vieler Ziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.