Erwägungsgrund 3 32025R1914
Der Rechtsrahmen für kohäsionspolitische Programme sieht eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2025 vor, die eine zeitnahe und einzigartige Gelegenheit bietet, die Programme auf neue Herausforderungen und Chancen auszurichten, die Umsetzung zu beschleunigen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen, um unbeschadet anderer Rechtsakte der Union oder des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sowohl bestehenden als auch neuen Prioritäten der Union Rechnung zu tragen.