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Das Kriterium „sehr persistent“ ist in Anhang XIII Abschnitt 1.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert. PFAS überschreiten bei Weitem das Kriterium für die Einstufung als sehr persistent und weisen eine Vielzahl zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften auf. Die meisten sind mobil in Wasser und führen daher zu einer Verunreinigung des Grundwassers, des Oberflächenwassers und der belebten Umwelt (Biota). Dies ist besonders besorgniserregend, wenn Trinkwasserquellen betroffen sind. Einige PFAS sind vermutlich karzinogen, schädigen das sich entwickelnde Kind und lösen Wirkungen bei geringer Konzentration in Organen wie der Leber oder dem Immunsystem aus. Es gibt einige Hinweise darauf, dass PFAS potenzielle endokrine Disruptoren sind. Es liegen jedoch keine ausreichenden Daten vor, um die Auswirkungen der meisten PFAS auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt angemessen quantitativ bewerten zu können.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe Tausender synthetischer chemischer Stoffe, die sowohl in der Union als auch in der übrigen Welt…
Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass der weite Anwendungsbereich der Beschränkung auf alle von der OECD definierte PFAS angesichts der im Dossier…
Um sicherzustellen, dass die Umwelt geschützt wird und dass angemessene Maßnahmen im Rahmen etwaiger Risikobewertungen, die für die Umsetzung dieser Richtlinie…
Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe weisen eine Kombination gefährlicher Eigenschaften auf. PFHxA überschreitet das Kriterium…
Ist bei einem Grundwasserkörper davon auszugehen, dass die Grundwasserqualitätsnormen zur Folge haben könnten, dass die Umweltziele des Artikels 4 der…
Einige fluorierte Treibhausgase, die unter diese Verordnung fallen, sind Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) oder werden nachweislich oder vermutlich zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.