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In Bezug auf das Inverkehrbringen alkoholbeständiger, PFAS enthaltender Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern stimmt die Kommission dem vom SEAC empfohlenen Übergangszeitraum von 18 Monaten zu. Für das Inverkehrbringen anderer tragbarer Feuerlöscher hält die Kommission einen Übergangszeitraum von zwölf Monaten anstelle der vom RAC und dem SEAC empfohlenen sechs Monate für angemessen, um sicherzustellen, dass den Interessenträgern ausreichend Zeit und Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die erforderliche Zertifizierung in allen Mitgliedstaaten zu erhalten.
Sowohl für das Inverkehrbringen als auch für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen hält die Kommission einen allgemeinen Übergangszeitraum von fünf…
Darüber hinaus stimmt die Kommission dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2030 für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen…
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Die Kommission stimmt dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter…
Darüber hinaus sprach sich der SEAC bei der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren für Schiffe, einschließlich…
Die Kommission stimmt dem Übergangszeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für die Ausbildung und Prüfung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.