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Die Kommission stimmt dem Übergangszeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für die Ausbildung und Prüfung und für die Verwendung durch öffentliche Feuerwehren oder private Feuerwehren, die die Funktion öffentlicher Feuerwehren wahrnehmen, zu. Die Kommission teilt ferner die Auffassung, dass öffentliche Feuerwehren weiterhin PFAS enthaltende Schäume für einen Zeitraum von zehn Jahren verwenden dürfen sollten, wenn sie in Betrieben, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, eingreifen und Industriebrände löschen müssen. Solche Schäume und Ausrüstungen sollten jedoch nur zu diesem Zweck verwendet werden.
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Die Kommission stimmt dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter…
Darüber hinaus hält es die Kommission für angemessen, das Inverkehrbringen von PFAS in Feuerlöschschäumen über den fünfjährigen Übergangszeitraum hinaus zu dem…
Sowohl für das Inverkehrbringen als auch für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen hält die Kommission einen allgemeinen Übergangszeitraum von fünf…
In Bezug auf das Inverkehrbringen alkoholbeständiger, PFAS enthaltender Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern stimmt die Kommission dem vom SEAC…
Darüber hinaus sprach sich der SEAC bei der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren für Schiffe, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.