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Die Kommission stimmt dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, und für Anlagen der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie zu, damit ausreichend Zeit für die erfolgreiche Umsetzung von Alternativen bleibt, die die erforderlichen Normen und Standards zur Gewährleistung des Brandschutzes an diesen Standorten erfüllen. Starteinrichtungen für die Raumfahrtindustrie, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, werden daher über einen Übergangszeitraum von zehn Jahren verfügen.
Die Kommission sollte die Ausnahmeregelung für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, Anlagen…
Sowohl für das Inverkehrbringen als auch für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen hält die Kommission einen allgemeinen Übergangszeitraum von fünf…
In Bezug auf das Inverkehrbringen alkoholbeständiger, PFAS enthaltender Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern stimmt die Kommission dem vom SEAC…
Die Kommission stimmt dem Übergangszeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für die Ausbildung und Prüfung und…
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Darüber hinaus sprach sich der SEAC bei der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren für Schiffe, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.