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Um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden, und um die Durchsetzung zu erleichtern, hält es die Kommission ferner für angemessen, dass die Verwender von PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen als Bedingung für die Verwendung im Rahmen dieser Beschränkung einen spezifischen Managementplan für den Verwendungsort des Schaums erstellen. Der Managementplan sollte unter anderem Informationen über Verwendungsbedingungen und -volumen, Sammlung und angemessene Behandlung, Reinigung, Pläne für den Fall einer unbeabsichtigten Freisetzung bzw. eines Auslaufens von Feuerlöschschaum und eine Strategie zur Substitution von PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Feuerlöschschäume enthalten. Die Verwender sollten einen solchen Managementplan mindestens 15 Jahre lang für Inspektionen durch die zuständigen Behörden bereithalten.
Schließlich schlug die Agentur vor, die Verwender von Feuerlöschschaum (außer in tragbaren Feuerlöschern) dazu zu verpflichten, Managementpläne für PFAS…
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Um die Auswirkungen von Emissionen in die Umwelt aus Verwendungen von im Rahmen der Beschränkung erlaubten PFAS so gering wie möglich zu halten, hält es die…
Um sicherzustellen, dass PFAS enthaltende Feuerlöschschäume angemessen gehandhabt werden, und um die Durchsetzung zu erleichtern, stimmt die Kommission der…
Darüber hinaus hält es die Kommission für angemessen, das Inverkehrbringen von PFAS in Feuerlöschschäumen über den fünfjährigen Übergangszeitraum hinaus zu dem…
Die Kommission stellt fest, dass die Umsetzung der Beschränkung auf bestimmte Gruppen von PFAS in Feuerlöschschäumen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.