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Um sicherzustellen, dass PFAS enthaltende Feuerlöschschäume angemessen gehandhabt werden, und um die Durchsetzung zu erleichtern, stimmt die Kommission der Empfehlung der Agentur, des RAC und des SEAC zu, in Verkehr gebrachte Feuerlöschschäume, die PFAS in einer Konzentration von mindestens 1 mg/l enthalten, zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht sollte auch für Bestände nicht verwendeter Feuerlöschschäume und für PFAS enthaltende Abfälle, einschließlich Abwasser, gelten, die aus der Verwendung von Feuerlöschschäumen stammen. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Frist von zwölf Monaten angemessen ist, damit die Verwender genügend Zeit haben, um dieser Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Um die Auswirkungen von Emissionen in die Umwelt aus Verwendungen von im Rahmen der Beschränkung erlaubten PFAS so gering wie möglich zu halten, hält es die…
Die Kommission stellt fest, dass die Umsetzung der Beschränkung auf bestimmte Gruppen von PFAS in Feuerlöschschäumen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021 des…
In Bezug auf das Inverkehrbringen alkoholbeständiger, PFAS enthaltender Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern stimmt die Kommission dem vom SEAC…
Die Kommission stimmt dem Übergangszeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für die Ausbildung und Prüfung und…
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Die Kommission sollte die Ausnahmeregelung für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, Anlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.