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Die derzeitigen autonomen Handelsmaßnahmen für den westlichen Balkan decken zwei verbleibende Vorteile ab: erstens die Aussetzung der spezifischen Zölle für alle Obst- und Gemüsesorten, die der Einfuhrpreisregelung unterliegen, und zweitens den Zugang zu einem Gesamtzollkontingent für Wein, das nach Ausschöpfung des nationalen Kontingents der Länder des westlichen Balkans im Rahmen des jeweiligen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (im Folgenden „SAA“) nach dem „Windhundverfahren“ zur Verfügung steht. Trotz des begrenzten Umfangs der derzeitigen autonomen Handelsmaßnahmen sind diese autonomen Handelsmaßnahmen nach wie vor wichtig.
Mit der Verordnung (EU) 2024/823 des Europäischen Parlaments und des Rates , die bis zum 31. Dezember 2025 gilt, wurde ein System der autonomen Handelsmaßnahmen…
Das System der autonomen Handelsmaßnahmen stellt eine wertvolle Unterstützung für die Volkswirtschaften der Partner im westlichen Balkan dar und hat keine…
Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, der auf dem vormaligen Regionalkonzept und den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997…
Das ursprünglich mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates eingeführte System der autonomen Handelsmaßnahmen stellt eine wertvolle Unterstützung für die…
Wenn die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Ausfuhrsubventionen für die betreffenden Waren gewährt, wird die Befreiung von den Einfuhrabgaben im Rahmen…
Der Antrag auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der WTO-Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 und Artikel XIII GATT 1994 zur Ermöglichung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.