Erwägungsgrund 2 32025R2016
Die deutsche, die niederländische und die slowenische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Die deutsche, die niederländische und die slowenische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.