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Ein Ringwadenfänger darf im IATTC-Übereinkommensbereich zu keinem Zeitpunkt mehr als die in der nachstehenden Tabelle angegebene Anzahl aktiver FADs einsetzen. Ein FAD gilt als aktiv, wenn es auf See ausgebracht ist, mit der Übermittlung seiner Position beginnt und vom Schiff, dessen Eigner oder dessen Betreiber verfolgt wird. FADs dürfen nur an Bord von Ringwadenfängern aktiviert werden. Schiffe mit einer Kapazität von weniger als 1 200 m3 210 FADs Schiffe mit einer Kapazität von 1 200 m3 oder mehr 340 FADs
Ringwadenfänger dürfen in den 15 Tagen vor Beginn der gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a gewählten Schonzeit im IATTC-Übereinkommensbereich
keine FADs ausbringen
und müssen genauso viele FADs einsammeln wie sie ursprünglich ausgebracht haben.
und müssen genauso viele FADs einsammeln wie sie ursprünglich ausgebracht haben.
keine FADs ausbringen
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 550 aktive treibende Fischsammelgeräte (fish aggregating devices, FAD) einsetzen.
Ein Ringwadenfänger darf im IATTC-Übereinkommensbereich zu keinem Zeitpunkt mehr als 450 aktive FADs einsetzen. Ein FAD gilt als aktiv, wenn es auf See…
Ein Ringwadenfänger darf im IATTC-Übereinkommensbereich zu keinem Zeitpunkt mehr als 450 aktive FADs einsetzen. Ein FAD gilt als aktiv, wenn es auf See…
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 300 operativen Bojen folgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.