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Fischereifahrzeuge unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die im Vereinigten Königreich, in der Vogtei Guernsey, der Vogtei Jersey oder der Isle of Man registriert sind und von einer Fischereiverwaltung des Vereinigten Königreichs zugelassen wurden, dürfen nach Genehmigung durch die Kommission im Rahmen der TACs gemäß Anhang I in Unionsgewässern fischen und unterliegen den Bedingungen der vorliegenden Verordnung sowie der Verordnung (EU) 2017/2403 und der delegierten Rechtsakte, die die Kommission auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassen hat.
Fischereifahrzeuge unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die im Vereinigten Königreich, in der Vogtei Guernsey, der Vogtei Jersey oder der Isle of Man…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die im Vereinigten Königreich, in der Vogtei Guernsey, der Vogtei Jersey oder der Isle of Man…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die im Vereinigten Königreich registriert sind und von einer Fischereiverwaltung des…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen von dem Vereinigten Königreich ermächtigt werden, im Rahmen der TACs nach Anhang I der vorliegenden Verordnung und unter den…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen von dem Vereinigten Königreich ermächtigt werden, im Rahmen der TACs nach Anhang I der vorliegenden Verordnung unter den…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen von dem Vereinigten Königreich ermächtigt werden, im Rahmen der TACs nach Anhang I der vorliegenden Verordnung unter den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.