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Die flankierenden Maßnahmen für die betreffenden Bestände sollten beibehalten werden, darunter: Abhilfemaßnahmen für Kabeljau (Gadus morhua) in der Nordsee und Abhilfemaßnahmen für Rote Fleckbrasse (Pagellus bogaraveo) in den ICES-Untergebieten 6, 7 und 8. Die funktional verbundenen technischen Maßnahmen für Gadidae und Rote Fleckbrasse sollten nur so lange gelten, bis die einschlägigen delegierten Rechtsakte in Kraft treten.
die Schiffe unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
die Fischereifahrzeuge unterliegen einem nationalen Kabeljauvermeidungsplan, mit dem durch räumliche oder technische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden…
Die bestehenden flankierenden Maßnahmen für Nordschelf-Kabeljau sollten beibehalten werden. Darüber hinaus sollten Abhilfemaßnahmen eingeführt werden, um die…
Die Fangmöglichkeiten für Kabeljau in der Nordsee sollten festgesetzt werden, um gleiche Ausgangsbedingungen für Betreiber aus der Union zu gewährleisten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.