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Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben 2024 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Beständen in den unter ihre Hoheitsgewalt fallenden Gebieten abgehalten, um die Bewirtschaftung dieser Bestände einschließlich der Fangmöglichkeiten für 2025 zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 4. November und dem 2. Dezember 2024 auf der Grundlage des vom Rat am 7. Oktober 2024 gebilligten Standpunkts der Union und des Non-Papers der Kommissionsdienststellen geführt, das der Rat am 8. November 2024 gebilligt hat. Das Ergebnis der Konsultationen wurde in einer am 2. Dezember 2024 von den Delegationsleitern unterzeichneten Vereinbarung festgehalten. Die betreffenden Fangmöglichkeiten sollten in der mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen vereinbarten Höhe festgesetzt werden und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben 2023 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Beständen in den…
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben im Jahr 2021 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten Beständen im Nordseegebiet…
Die Union hat mit Norwegen bilaterale Konsultationen zu einem gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Bestand im Skagerrak (Wittling) abgehalten, um die…
Die Union und Norwegen haben im Jahr 2021 bilaterale Konsultationen zu zwei gemeinsam bewirtschafteten und verwalteten Beständen im Skagerrak abgehalten, um die…
Im Jahr 2024 hat die Union mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen zur Festsetzung einer großen Zahl von TACs für 2025 für die in Anhang 35 des…
Im Jahr 2023 hat die Union mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen zur Festsetzung einer großen Zahl von TACs für 2024 für die in Anhang 35 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.