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Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben 2023 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Beständen in den Gebieten im Hoheitsgebiet der drei Vertragsparteien abgehalten, um die Bewirtschaftung dieser Bestände einschließlich der Fangmöglichkeiten für 2024 zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 3. November und dem 8. Dezember 2023 auf der Grundlage des vom Rat am 12. Oktober 2023 gebilligten Standpunkts der Union und darauf folgender, ergänzender Non-Paper geführt. Das Ergebnis der Konsultationen wurde in einer am 8. Dezember 2023 von den Delegationsleitern unterzeichneten Vereinbarung festgehalten. Die betreffenden Fangmöglichkeiten sollten in der mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen vereinbarten Höhe zusammen mit den anderen Bestimmungen der Vereinbarung festgesetzt werden.
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben 2024 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Beständen in den unter…
Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben im Jahr 2021 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten Beständen im Nordseegebiet…
Die Union hat mit Norwegen bilaterale Konsultationen zu einem gemeinsam bewirtschafteten und genutzten Bestand im Skagerrak (Wittling) abgehalten, um die…
Die Union und Norwegen haben im Jahr 2021 bilaterale Konsultationen zu zwei gemeinsam bewirtschafteten und verwalteten Beständen im Skagerrak abgehalten, um die…
Im Jahr 2023 hat die Union mit dem Vereinigten Königreich bilaterale Konsultationen zur Festsetzung einer großen Zahl von TACs für 2024 für die in Anhang 35 des…
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union und Norwegens sowie die Bedingungen für den gegenseitigen Zugang zu Fischereiressourcen in den Gewässern werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.