Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei den bilateralen Konsultationen konnten sich die Union und Norwegen nicht auf den Zugang zu ihren jeweiligen Gewässern in Bezug auf zwei gemeinsam bewirtschaftete pelagische Bestände im Nordostatlantik einigen: Skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) und Blauer Wittling (Micromesistius poutassou). Die Union und Norwegen werden die Beratungen so bald wie möglich wieder aufnehmen, um geeignete Zugangsregelungen zu finden. Bis zum Abschluss dieser Konsultationen über die Zugangsrechte sollten diese als „noch festzulegen“ gekennzeichnet werden.
Makrele (Scomber scombrus), Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) im Nordostatlantik sind Gegenstand…
Die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in norwegischen und färöischen Gewässern sowie für norwegische und färöische Schiffe in Unionsgewässern und die…
Makrele (Scomber scombrus), Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und skandinavischer Atlantikhering (Clupea harengus) im Nordostatlantik sind Gegenstand…
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union in norwegischen und färöischen Gewässern und für Schiffe Norwegens und der Färöer in Unionsgewässern sowie die…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in dem Fischereiabkommen über die Fischereibeziehungen mit den Färöern vorgesehen ist, mit diesem Vertragspartner…
Die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in norwegischen Gewässern sowie für norwegische Fischereifahrzeuge in Unionsgewässern werden jedes Jahr entsprechend der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.