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Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands von einer zuständigen Behörde ex ante genehmigt werden, um das Risiko zu mindern, dass ein Dienst zu den militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands beiträgt. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird daher eine Vorschrift über eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde für alle für die Regierung Russlands erbrachten Dienste eingeführt, die nicht bereits den restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unterliegen.
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands von einer…
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, an dem Belarus beteiligt ist, sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die…
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, an dem Belarus beteiligt ist, sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die…
Für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von nicht in den Absätzen 1 und 2 genannten Diensten für die Regierung Russlands ist eine vorherige Genehmigung…
Es ist angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Regierung Russlands erbracht werden und nicht bereits…
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine vorübergehende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.