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Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, an dem Belarus beteiligt ist, sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen von einer zuständigen Behörde ex ante bewertet werden, um das Risiko zu mindern, dass ein Dienst zu den militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten von Belarus beiträgt. Der Beschluss (GASP) 2025/2040 sieht daher eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde für alle für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen erbrachten Dienste vor, die nicht bereits den restriktiven Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 unterliegen.
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, an dem Belarus beteiligt ist, sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die…
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands von einer…
Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sollte jede weitere Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands von einer…
Es ist auch angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2585 wird ein zusätzliches Kriterium für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 die Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.