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Um die Einnahmen von Belarus weiter zu schmälern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/2040 vorgesehen, das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen ermöglichen, auf alle acyclischen Kohlenwasserstoffe auszuweiten.
Um die Einnahmen von Belarus weiter zu verringern, ist es angezeigt, das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände, die Belarus…
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 ein Einfuhrverbot für Güter verhängt, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit…
Um die Einnahmen Russlands weiter zu schmälern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter…
Um die Einnahmen Russlands weiter zu schmälern, ist es angebracht, das Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände, die Russland…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 wird das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Güter und Technologien ausgeweitet und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 werden weitere Beschränkungen für Ausfuhren nach Belarus eingeführt, insbesondere für Güter und Technologien der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.