Erwägungsgrund 4 32025R2052
In der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission wurden Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile festgelegt. Nach Artikel 7 der genannten Verordnung muss die Kommission die Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen.