Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission vom 13. Oktober 2025 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die im Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 vorgesehenen Maßnahmen könnten Schätzungen zufolge 2030 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von insgesamt mehr als 170 TWh führen. Dies entspricht im Jahr 2030 einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um etwa 24 Mio. Tonnen pro Jahr.
Erwägungsgrund 3 32025R2052Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen