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1. Anforderungen an die Energieeffizienz Es gelten die folgenden Energieeffizienzanforderungen: a) Die Leistungsaufnahme von externen Netzteilen bei Nulllast darf die in Tabelle 1 aufgeführten Werte nicht überschreiten. Tabelle 1 Grenzwerte für die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast Ausgangsleistung laut Typenschild Einzelspannungs- AC-DC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- AC-DC-EPS Niederspannung Einzelspannungs- AC-AC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- AC-AC-EPS Niederspannung Mehrspannungs-EPS mit Ausnahme adaptiver EPS Adaptives Mehrspannungs- EPS Pout ≤ 49 W 0,075 W 0,075 W 0,150 W 0,100 W 0,100 W 0,075 W + (N -1) × 0,025 W 49 W < Pout ≤ 250 W 0,150 W 0,150 W 0,150 W 0,210 W 0,150 W 0,150 W + (N -1) × 0,025 W Pout > 250 W 0,150 W 0,150 W 0,300 W 0,500 W 0,150 W 0,150 W + (N -1) × 0,025 W (1) Bei adaptiven Mehrspannungs-EPS darf die Leistungsaufnahme bei Nulllast nicht mehr als 0,300 W betragen, unabhängig von der Anzahl der adaptiven Ports und der einzelnen festen Ausgangsspannungen, die durch andere Leistungsausgänge bereitgestellt werden. N ist die Summe der Anzahl der adaptiven Ports und der Anzahl der einzelnen festen Ausgangsspannungen, die über andere Leistungsausgänge bereitgestellt werden. b) Die Effizienz bei niedriger Last darf bei externen Netzteilen mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W, mit Ausnahme adaptiver externer Netzteile, die in Tabelle 2 angegebenen Werte nicht unterschreiten. Tabelle 2 Grenzwerte für die Effizienz bei niedriger Last für externe Netzteile mit Ausnahme adaptiver EPS Ausgangleistung laut Typenschild Einzelspannungs- AC-DC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- AC-AC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- EPS Niederspannung Mehrspannungs- EPS 10 W < Pout ≤ 49 W 0,071 × ln(Pout/1 W) – 0,00115 × Pout/1 W 0,61 0,0582 × ln(Pout/1 W) – 0,00104 × Pout/1 W 0,667 0,0834 × ln(Pout/1 W) – 0,0011 × Pout/1 W 0,549 0,078 × ln(Pout/1 W) – 0,0013 × Pout/1 W 0,58 49 W < Pout 0,83 0,842 0,82 0,82 c) Bei adaptiven externen Netzteilen mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W darf die Effizienz bei niedriger Last die in Tabelle 3 angegebenen Werte nicht unterschreiten. Tabelle 3 Grenzwerte für die Effizienz bei niedriger Last für adaptive externe Netzteile Ausgangsleistung laut Typenschild Adaptives Einzelspannungs- EPS Basisspannung Adaptives Einzelspannungs- EPS Niederspannung Adaptives Mehrspannungs- EPS 10 W < Pout ≤ 49 W 0,071 × ln(Pout/1 W) – 0,00115 × Pout/1 W 0,57 0,0834 × ln(Pout/1 W) – 0,0011 × Pout/1 W 0,509 0,078 × ln(Pout/1 W) – 0,0013 × Pout/1 W 0,54 49 W < Pout 0,79 0,78 0,78 d) Die durchschnittliche Effizienz im Betrieb von externen Netzteilen darf die in Tabelle 4 angegebenen Werte nicht unterschreiten. Tabelle 4 Grenzwerte für die durchschnittliche Effizienz im Betrieb von externen Netzteilen Ausgangleistung laut Typenschild Einzelspannungs- AC-DC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- AC-AC-EPS Basisspannung Einzelspannungs- EPS Niederspannung Mehrspannungs- EPS Pout ≤ 1 W 0,5 × Pout/1 W 0,169 0,5 × Pout/1 W 0,169 0,517 × Pout/1 W 0,091 0,497 × Pout/1 W 0,067 1 W < Pout ≤ 49 W 0,071 × ln(Pout/1 W) – 0,00115 × Pout/1 W+ 0,67 0,0582 × ln(Pout/1 W) – 0,00104 × Pout/1 W 0,727 0,0834 × ln(Pout/1 W) – 0,0011 × Pout/1 W 0,609 0,078 × ln(Pout/1 W) – 0,0013 × Pout/1 W 0,64 49 W < Pout 0,89 0,902 0,88 0,88 e) Die relevanten Lastbedingungen sind in Tabelle 5 aufgeführt. Tabelle 5 Lastbedingungen für externe Netzteile Prozentsatz des Referenz-Ausgangsstroms Lastbedingung 1 100 % ±2 % pp Lastbedingung 2 75 % ±2 % pp Lastbedingung 3 50 % ±2 % pp Lastbedingung 4 25 % ±2 % pp Lastbedingung 5 (niedrige Last) 10 % ±1 % pp Lastbedingung 6 (Nulllast) 0 % (1) Der Referenz-Ausgangsstrom ist der Ausgangsstrom laut Typenschild, außer bei USB-PD-Ports, die bei der niedrigsten Ausgangsspannung 3 A bereitstellen können; bei ihnen beträgt der Referenz-Ausgangsstrom bei der niedrigsten Ausgangsspannung unter den Lastbedingungen 1 bis 4 und 6 2 A. (2) Bei Ports mit geteilter Kapazität wird der Referenz-Ausgangsstrom nach der anteiligen Zuweisungsmethode reduziert. f) Bei externen Netzteilen mit mehreren Leistungsausgängen ist die Ausgangsleistung laut Typenschild (Pout) die Summe der Ausgangsleistungen laut Typenschild jedes Leistungsausgangs bei der Bereitstellung von Leistung unter den angegebenen Lastbedingungen. g) Bei dynamischen externen Netzteilen ist für die Zwecke der Energieeffizienzanforderungen die garantierte Leistung als Ausgangsleistung laut Typenschild (Pout) zu verwenden. h) Adaptive externe Netzteile, einschließlich adaptiver Mehrspannungs-EPS, müssen die unter Buchstabe a festgelegten Grenzwerte für die Leistungsaufnahme bei Nulllast nur bei der niedrigsten Ausgangsspannung laut Typenschild einhalten. Zu diesem Zweck ist als Ausgangsleistung laut Typenschild (Pout) die Ausgangsleistung laut Typenschild bei der niedrigsten Ausgangsspannung laut Typenschild zu verwenden, mit Ausnahme der USB-PD-Ports von externen Netzteilen, die bei dieser Spannung 3 A bereitstellen können; bei ihnen ist Pout das Produkt aus dieser Spannung und dem Referenz-Ausgangsstrom von 2 A. i) Adaptive externe Netzteile, einschließlich adaptiver Mehrspannungs-EPS, müssen die unter den Buchstaben c und d festgelegten Grenzwerte für die Effizienz bei niedriger Last und die durchschnittliche Effizienz im Betrieb sowohl bei der niedrigsten als auch bei der höchsten Ausgangsspannung laut Typenschild jeweils einhalten. Hinsichtlich der durchschnittlichen Effizienz im Betrieb ist als Ausgangsleistung laut Typenschild (Pout) die Ausgangsleistung laut Typenschild bei der niedrigsten bzw. höchsten Ausgangsspannung laut Typenschild zu verwenden, mit Ausnahme von USB-PD-Ports von externen Netzteilen, die bei der niedrigsten Ausgangsspannung 3 A bereitstellen können; bei ihnen ist Pout das Produkt aus dieser Spannung und dem Referenz-Ausgangsstrom von 2 A Hinsichtlich der Effizienz bei niedriger Last ist als Ausgangsleistung laut Typenschild (Pout) die Ausgangsleistung laut Typenschild bei der niedrigsten bzw. höchsten Ausgangsspannung laut Typenschild zu verwenden. j) Ein Mehrspannungs-EPS muss die Energieeffizienzanforderungen für Mehrspannungs-EPS erfüllen, unabhängig davon, ob einer seiner Leistungsausgänge bei irgendeiner Ausgangsspannung die Kriterien für ein Niederspannungs- oder Basisspannungs-EPS erfüllt. k) Erfüllt ein adaptives Einzelspannungs-EPS bei der niedrigsten Ausgangsspannung die Kriterien für ein Niederspannungs-EPS, muss es in diesem Zustand die Anforderungen an die Energieeffizienz von Niederspannungs-EPS erfüllen. l) Ein externes Netzteil mit vom Nutzer wählbarer Spannung muss die Energieeffizienzanforderungen bei der niedrigsten und höchsten wählbaren Ausgangsspannung laut Typenschild erfüllen. Erfüllt es bei der niedrigsten Ausgangsspannung die Kriterien für ein Niederspannungs-EPS, so muss es in diesem Zustand die Energieeffizienzanforderungen an Niederspannungs-EPS und ansonsten die Anforderungen an Basisspannungs-EPS erfüllen. Erfüllt es bei der höchsten Ausgangsspannung die Kriterien für ein Niederspannungs-EPS, so muss es unter dieser Bedingung die Energieeffizienzanforderungen an Niederspannungs-EPS erfüllen, ansonsten die Anforderungen an Basisspannungs-EPS. m) Bei externen Netzteilen, die neben der Umwandlung von Netzstrom in Gleichstrom oder Wechselstrom weitere Hauptfunktionen erfüllen, können die Komponenten, die diese Funktionen erfüllen, getrennt oder deaktiviert werden, sofern dies die Fähigkeit des Produkts, Strom aus dem Stromnetz in Gleich- oder Wechselstrom umzuwandeln, nicht beeinträchtigt. n) Die Leistungsaufnahme von drahtlosen Ladepads darf im Bereitschaftszustand am Gleichstromeingang nicht mehr als 0,50 W betragen, außer bei drahtlosen Ladepads, die über ein an beiden Enden fest verdrahtetes Gleichstromkabel mit dem externen Netzteil verbunden sind. o) Die Leistungsaufnahme drahtloser Ladegeräte, bei denen das Netzteil in dieselbe Einheit integriert ist, sowie die Leistungsaufnahme drahtloser Ladepads, die über ein an beiden Enden fest verdrahtetes Gleichstromkabel mit dem externen Netzteil verbunden sind, darf im Bereitschaftszustand am Wechselstromeingang nicht mehr als 0,80 W betragen. p) Erfüllen drahtlose Ladegeräte, bei denen das Netzteil in dieselbe Einheit integriert ist, und drahtlose Ladepads neben der Leistungsübertragung durch induktive Kopplung weitere Hauptfunktionen, so können die Komponenten des Produkts, die diese Funktionen erfüllen, vor der Prüfung getrennt oder deaktiviert werden, um die von ihnen aufgenommene zusätzliche Leistung bei den Prüfmessungen auszuschließen, sofern die Trennung oder Deaktivierung dieser Komponenten die Fähigkeit des Produkts zur Leistungsübertragung nicht beeinträchtigt. 2. Anforderungen an die Leistungsausgänge a) Die angegebene Ausgangsspannung eines externen Netzteils gemäß Tabelle 8 darf an Leistungsausgängen, bei denen es sich nicht um USB-Type-C- oder USB-PD-Ports handelt, bei keinem der anwendbaren Ausgangsströme laut Typenschild die entsprechende Ausgangsspannung laut Typenschild um mehr als 10 % unterschreiten. b) Die angegebene Ausgangsspannung gemäß Tabelle 8 darf an den Leistungsausgängen von USB-Type-C- oder USB-PD-Ports bei keinem der anwendbaren Ausgangsströme laut Typenschild die entsprechende Ausgangsspannung laut Typenschild um mehr als 5 % unterschreiten. c) Bei adaptiven Netzteilen gelten die Buchstaben a und b für jede feste Ausgangsspannung jedes einzeln betriebenen Ports. Bei Ports mit geteilter Kapazität gelten sie auch für die anwendbare 100 %-Lastbedingung. 3. Anforderungen an die Interoperabilität a) Ein AC-DC-EPS muss ein interoperables externes Netzteil sein, das alle unter Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt, außer wenn es die Anforderungen unter Buchstabe c erfüllt. b) Ein interoperables externes Netzteil muss alle der folgenden Anforderungen erfüllen: 1) es muss mindestens einen USB-Type-C- oder USB-PD-Port aufweisen; 2) der Betrieb der USB-Type-C- und USB-PD-Ports muss unabhängig von jedem Leistungsausgang sein, außer bei USB-PD-Ports mit geteilter Kapazität, die voneinander abhängig sein können; 3) die maximale Ausgangsleistung laut Typenschild eines einzelnen Leistungsausgangs muss an einem USB-Type-C- oder USB-PD-Port bereitgestellt werden; 4) es darf an den USB-Type-C- oder USB-PD-Ports kein fest verdrahtetes Ausgangskabel haben. c) Ein AC-DC-EPS muss kein interoperables externes Netzteil sein, wenn es mindesten eine der folgenden Bedingungen erfüllt: 1) seine Ausgangsleistung laut Typenschild liegt über 100 W; 2) seine Ausgangsspannung laut Typenschild liegt über 48 V; 3) seine maximale Ausgangsspannung laut Typenschild beträgt höchstens 4,5 V; 4) seine Ausgangsspannung laut Typenschild liegt über 20 V und gleichzeitig liegt die Ausgangsleistung laut Typenschild unter 25 W; 5) es ist ein externes Netzteil mit vom Nutzer wählbarer Spannung; 6) es ist ein Power-over-Ethernet-Injektor; 7) es ist ein Ladesockel; 8) es wird ausschließlich für die Installation in einem Elektrogehäuse ausgelegt, geprüft und vermarktet, das einen dauerhaften AC-Anschluss an das Stromnetz aufweist, der nicht für den Zugriff oder die Trennung durch Endnutzer ausgelegt ist; 9) es wird ausschließlich für die Verwendung mit einem der folgenden Verbraucherprodukte ausgelegt, geprüft und vermarktet: i) mit Verbraucherprodukten, für deren Betrieb ein Gleichstrom-Versorgungskabel mit einer Länge von mehr als 4 m erforderlich ist; ii) mit Verbraucherprodukten, die ausschließlich für die Installation in oder an Wänden, Decken oder ähnlichen Gebäudestrukturen ausgelegt, geprüft und vermarktet werden; iii) mit Verbraucherprodukten, die für den Betrieb in einer feuchten Umgebung ausgelegt sind und aufgrund geltender Sicherheits-, Leistungs- oder Zuverlässigkeitsanforderungen oder -normen einen Flüssigkeitseintrittsschutzgrad des externen Netzteils von IPX3 oder höher erfordern; iv) mit Verbraucherprodukten, deren Betrieb es aufgrund geltender Sicherheits-, Leistungs- oder Zuverlässigkeitsanforderungen oder -normen erforderlich macht, dass das externe Netzteil einer elektrostatischen Entladung bei Prüfwerten von mehr als 8 kV für die Kontaktentladung und 15 kV für die Luftentladung standhalten kann; v) mit Verbraucherprodukten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, einschließlich ihrer Ladesockel, oder mit elektrischen Modelleisenbahnen und deren Zubehör; vi) mit Elektrowerkzeugen, einschließlich ihrer Ladesockel oder anderer Zubehörteile, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: — sie werden mit herausnehmbaren Batterien betrieben; — sie werden mit integrierten Batterien mit einer Nennspannung von mehr als 7,2 V betrieben; — sie werden für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft und vermarktet; vii) mit Audiogeräten, die in erster Linie für die Tonaufnahme, -verarbeitung oder -wiedergabe verwendet werden und über keinen internen Batterieladestromkreis verfügen; viii) mit Verbraucherprodukten, die einen Spitzenleistungsbedarf von mehr als 130 % ihrer Ausgangsleistung laut Typenschild für mehr als 15 ms aufweisen, sofern die Ausgangsleistung laut Typenschild und die Spitzenleistung nicht mit derselben festen Ausgangsspannung über einen USB-PD-Port bereitgestellt werden können; ix) mit schnurgebundenen Telefonen oder Basisstationen für schnurlose Telefone, die einen analogen Anschluss aufweisen. d) Jeder USB-Type-C-Anschluss eines externen Netzteils muss einem USB-Type-C- oder einem USB-PD-Port zugeordnet sein. e) Die folgenden Geräte müssen mit interoperablen externen Netzteilen betrieben werden und am DC-Eingang einen USB-Type-C-Anschluss aufweisen, der einem USB-Type-C- oder USB-PD-Port zugeordnet ist, außer wenn die Vorrichtungen zum Einstecken in die Netzsteckdose integraler Bestandteil des Hauptkörpers der Ausrüstung sind: 1) Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien mit einer Eingangsleistung von höchstens 100 W; 2) drahtlose Ladegeräte und drahtlose Ladepads, die nicht für die Verwendung mit Geräten bestimmt sind, die in den Anwendungsbereich von Nummer 3 Buchstabe c fallen, und die nicht an einem Träger befestigt oder an einem bestimmten Ort gesichert sind. f) Kabel, die mit USB-Type-C-Steckern an beiden Enden in Verkehr gebracht werden, sind USB-Type-C-Kabel. 4. Anforderungen an die Überspannungsfestigkeit von interoperablen externen Netzteilen a) Interoperable externe Netzteile der Klasse I oder II müssen die unter Buchstabe b festgelegten Anforderungen an die Leistungsausgänge erfüllen, nachdem sie dem Überspannungsprüfverfahren gemäß Anhang IV Nummer 3 Buchstabe g unterzogen wurden. b) Das externe Netzteil muss in der Lage sein, die Ausgangsspannung gemäß Tabelle 8 dieses Anhangs bei jedem der anwendbaren Ausgangsströme laut Typenschild unter Berücksichtigung der entsprechenden Prüftoleranz gemäß Anhang V Tabelle 9 bereitzustellen. Bei adaptiven Netzteilen gilt dies für jede feste Ausgangsspannung jedes einzeln betriebenen Ports. Bei Ports mit geteilter Kapazität gilt dies auch für die anwendbare 100%-Lastbedingung. 5. Informationsanforderungen a) Das Typenschild für externe Netzteile muss die in Tabelle 6 aufgeführten anwendbaren Angaben enthalten. Tabelle 6 Anforderungen an die Angaben auf dem Typenschild von externen Netzteilen Angaben auf dem Typenschild Wert und Genauigkeit Einheit Anmerkungen Ausgangsleistung XXX,X W Die Ausgangsleistung laut Typenschild wird durch Multiplikation der Ausgangsspannung laut Typenschild mit dem entsprechenden Ausgangsstrom gemäß Tabelle 7 berechnet. Die Ausgangsspannung laut Typenschild oder gegebenenfalls der Ausgangsspannungsbereich laut Typenschild und die maximale Ausgangsleistung laut Typenschild sind für jeden einzelnen Leistungsausgang anzugeben. Bei Ports mit geteilter Kapazität ist auch die maximale kombinierte Ausgangsleistung laut Typenschild anzugeben. Die maximale Gesamtausgangsleistung laut Typenschild ist ebenfalls anzugeben. Bei dynamischen externen Netzteilen sind Parameter anzugeben, die der garantierten Ausgangsleistung entsprechen, und sie sind entsprechend zu bezeichnen. Soweit zutreffend, muss das Typenschild die Angabe „USB-PD“ als Teil der für jeden USB-PD-Port bereitgestellten Informationen enthalten. AC-Ausgangsspannung oder DC-Ausgangsspannung XX,X V Maximale Gesamtausgangsleistung XXX,X W Maximale kombinierte Ausgangsleistung für Ports mit geteilter Kapazität (falls zutreffend) XXX,X W Garantierte Ausgangsleistung bei dynamischen externen Netzteilen (falls zutreffend) XXX,X W Die Angabe „USB-PD“ in den für jeden USB-PD-Port bereitgestellten Informationen (falls zutreffend) — — (1) Die Dezimalstelle braucht nicht angegeben zu werden, wenn sie 0 beträgt. b) Bei interoperablen externen Netzteilen ist das Logo „Gemeinsames Ladegerät“ gemäß Anhang III auf ihrem Typenschild oder ihrem Gehäuse, ihrer Verpackung und in der Betriebsanleitung darzustellen. Zudem muss das Logo auf der unter Buchstabe g Nummer 2 genannten frei zugänglichen Website des Herstellers sichtbar angezeigt werden. c) Das Logo „Gemeinsames Ladegerät“ darf nicht im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten angezeigt oder verwendet werden, bei denen es sich nicht um interoperable externe Netzteile handelt, außer wenn dies nach Unionsrecht vorgeschrieben ist. d) Interoperable externe Netzteile sind an jedem USB-Type-C- und USB-PD-Port mit der maximalen Ausgangsleistung dieses Ports zu kennzeichnen. An USB-PD-Ports mit geteilter Kapazität ist auch die auf sie verteilte maximale kombinierte Ausgangsleistung grafisch anzugeben. Die Schriftgröße muss eine Höhe von mindestens 2,56 mm aufweisen. e) USB-Type-C-Kabel sind auf den Überformungen der beiden Stecker je nach unterstützter maximaler Leistung mit der Angabe „60 W“ oder „240 W“ zu kennzeichnen. Die Schriftgröße muss für die Angabe „60“ bzw. „240“ eine Höhe von mindestens 1,2 mm und für den Buchstaben „W“ eine Höhe von mindestens 0,6 mm aufweisen. f) Die gemäß den Buchstaben a, b, d und e angezeigten Informationen müssen deutlich sichtbar, lesbar und unauslöschlich sein. g) Für externe Netzteile werden die in Tabelle 7 aufgeführten Informationen folgendermaßen veröffentlicht: 1. in dem mit dem externen Netzteil gelieferten technischen Datenblatt oder Nutzerhandbuch, außer wenn zusammen mit dem externen Netzteil ein Internet-Link oder QR-Code bereitgestellt wird, der mit der unter Nummer 2 genannten frei zugänglichen Website verknüpft ist; 2. auf einer frei zugänglichen Website des Herstellers des externen Netzteils, dessen Bevollmächtigten oder des Importeurs während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des betreffenden Modells. Tabelle 7 Produktinformationen für externe Netzteile Veröffentlichte Angaben Wert und Genauigkeit Einheit Anmerkungen Name oder Handelsmarke des Herstellers, Handelsregisternummer und Anschrift — — — Modellkennung — — — EPS-Typ — interoperables EPS — AC/AC-EPS — Einzelspannungs-EPS — Mehrspannungs-EPS — Basisspannungs-EPS — Niederspannungs-EPS — adaptives EPS — EPS mit Ports mit geteilter Kapazität — dynamisches EPS — EPS mit vom Nutzer wählbarer Spannung — anderer — AC/DC-EPS — Bitte alle zutreffenden Typen auswählen. Anzahl der Leistungsausgänge XX — — Eingangsspannung XXX V Wert oder Spanne. Es sind die entsprechenden angegebenen Werte gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufzunehmen. Eingangswechselstromfrequenz XX Hz Ausgangsspannung laut Typenschild XX,X V Es gelten die Anmerkungen aus Tabelle 6. Darüber hinaus ist gegebenenfalls die Kombination von Ausgangsleistung, Spannung und Stromstärke laut Typenschild für jede einzelne Ausgangsleistung bei jeder festen Ausgangsspannung anzugeben. Für jeden Satz von Ports mit geteilter Kapazität ist die maximale kombinierte Ausgangsleistung laut Typenschild zusammen mit der entsprechenden Ausgangsspannung und -stromstärke für jeden Port anzugeben. Ausgangsstrom laut Typenschild XX,X A Ausgangsleistung laut Typenschild XXX,X W Stromversorgungsstandard (falls zutreffend) — —- Name und Version aller unterstützten Standards. Anzahl der adaptiven Ports (falls zutreffend) XX — Anzahl der adaptiven Ports Anzahl der einzelnen festen Ausgangsspannungen, die von einem adaptiven EPS über nicht adaptive Ports bereitgestellt werden (falls zutreffend) X — Anzahl und Wert der einzelnen festen Spannungen. Durchschnittliche Effizienz im Betrieb XX,X % Berechnet als arithmetisches Mittel der „Effizienz im Betrieb“ unter den Lastbedingungen 1 bis 4 aus Tabelle 5. Bei adaptiven EPS und EPS mit vom Nutzer wählbarer Spannung bezieht sich dies auf die niedrigste und höchste Ausgangsspannung. Effizienz bei niedriger Last (10 %) (falls zutreffend) XX,X % Wert der „Effizienz im Betrieb“ unter der Lastbedingung 5 aus Tabelle 5. Bei adaptiven EPS und EPS mit vom Nutzer wählbarer Spannung bezieht sich dies auf die niedrigste und höchste Ausgangsspannung. Externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 10 W sind von der Anforderung in dieser Zeile ausgenommen. Leistungsaufnahme bei Nulllast X,XXX W Wert unter der Lastbedingung 6 aus Tabelle 5. Bei adaptiven EPS bezieht sich dies auf die niedrigste Ausgangsspannung. Bei EPS mit vom Nutzer wählbarer Spannung bezieht sich dies auf die niedrigste und höchste Ausgangsspannung. Oberschwingungsgehalt der Eingangsspannung X,X % Richtwerte unter den Lastbedingungen 1, 3 und 5 (falls zutreffend) aus Tabelle 5. Bei adaptiven EPS und EPS mit vom Nutzer wählbarer Spannung bezieht sich dies auf die niedrigste und höchste Ausgangsspannung. Leistungsfaktor X,XX — Oberschwingungsgehalt des Eingangsstroms XXX % (1) Die Dezimalstelle braucht nicht angegeben zu werden, wenn sie 0 beträgt. (2) Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 357, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/35/oj). 6. Technische Dokumentation Für die Zwecke der Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 muss die technische Dokumentation folgende Angaben enthalten: a) die Referenz der Norm(en), die für die Konformitätsbewertung der anwendbaren Anforderung(en) verwendet wurde(n); b) bei EPS: 1) Tabelle 8 Technische Dokumentation für externe Netzteile Angegebene Parameter Anmerkungen Ausgangsströme (mA) Angegeben für die Lastbedingungen 1 bis 5 aus Tabelle 5 für externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W, ansonsten für die Lastbedingungen 1 bis 4 aus Tabelle 5 und gegebenenfalls auch unter den in Tabelle 6, Tabelle 7 und Anhang IV genannten zusätzlichen Bedingungen. Ausgangsspannungen (V) Ausgangsleistungen im Betrieb (W) Angegeben für die Lastbedingungen 1 bis 5 aus Tabelle 5 für externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W, ansonsten für die Lastbedingungen 1 bis 4 aus Tabelle 5 und gegebenenfalls auch unter den in Tabelle 6, Tabelle 7 und Anhang IV genannten zusätzlichen Bedingungen. Für USB-Type-C- und USB-PD-Ports ist der folgende Kabel-Korrekturfaktor von jedem Messergebnis abzuziehen: ; dabei gilt: Iout ist der Ausgangsstrom und Rcable = 0,130 Ω, falls der maximale Ausgangsstrom laut Typenschild dieses Ports höchstens 3 A beträgt; ansonsten ist Rcable = 0,100 Ω. Soweit zutreffend, ist die Ausgangsleistung im Betrieb (W) die Summe der Ausgangsleistungen im Betrieb an jedem Leistungsausgang. Effektive Eingangsleistung (W) Angegeben für die Lastbedingungen 1 bis 6 aus Tabelle 5 für externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W, ansonsten für die Lastbedingungen 1 bis 4 und 6 aus Tabelle 5 und gegebenenfalls auch unter den in Tabelle 6, Tabelle 7 und Anhang IV genannten zusätzlichen Bedingungen. Effektive Eingangsspannung (V) Effizienz im Betrieb Berechnet durch Division der angegebenen „Ausgangsleistung im Betrieb“ durch die angegebene „Effektive Eingangsleistung“ unter den Lastbedingungen 1 bis 5 aus Tabelle 5 für externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild von mehr als 10 W, ansonsten unter den Lastbedingungen 1 bis 4 der Tabelle 5. Durchschnittliche Effizienz im Betrieb Berechnet als arithmetisches Mittel der „Effizienz im Betrieb“ unter den Lastbedingungen 1 bis 4. (1) Bei Wechselstrom-Ausgangsspannungen handelt es sich dabei um die Effektivwerte. Die relevanten Lastbedingungen sind in Tabelle 5 aufgeführt. Bei adaptiven externen Netzteilen und bei externen Netzteilen mit vom Nutzer wählbarer Spannung gelten die in Tabelle 7 festgelegten Prüfbedingungen. Es ist die gleiche Genauigkeit anzuwenden wie bei den entsprechenden Parametern in Tabelle 7; 2) die Spezifikation des/der verwendeten Prüfkabel(s), wenn das externe Netzteil kein interoperables externes Netzteil ist oder es nicht mit einem Kabel versorgt wird; c) bei adaptiven EPS: Spezifikationen der unterstützten Leistungsübertragungsprotokolle, die für die Anforderungen dieser Verordnung relevant sind; d) bei interoperablen EPS: 1) Belege für die Erfüllung der Anforderungen aus Nummer 3 Buchstabe b; 2) Belege für die Erfüllung der Anforderungen an die Überspannungsfestigkeit aus Nummer 4; e) bei externen Netzteilen, die von den Interoperabilitätsanforderungen gemäß Nummer 3 Buchstabe c ausgenommen sind: 1) Verweis auf den entsprechenden Unterpunkt von Nummer 3 Buchstabe c; 2) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Ausnahme erfüllt sind, gegebenenfalls auch in Bezug auf das/die zugehörige(n) Verbraucherprodukt(e) gemäß Nummer 3 Buchstabe c Nummer 9; f) bei externen Netzteilen, die neben der Umwandlung von Strom aus dem Stromnetz in Gleichstrom oder Wechselstrom weitere Hauptfunktionen erfüllen: Anleitungen, wie die Komponenten des Produkts, die diese Funktionen erfüllen, getrennt oder deaktiviert werden können, sofern die Fähigkeit des Produkts, Strom aus dem Stromnetz in Gleich- oder Wechselstrom umzuwandeln, dadurch nicht beeinträchtigt wird; g) bei drahtlosen Ladegeräten, deren Netzteil in dieselbe Einheit integriert ist: 1) Name oder Handelsmarke des Herstellers, Handelsregisternummer und Anschrift; 2) Modellkennung; 3) angegebene Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (W); h) bei drahtlosen Ladepads: 1) Name oder Handelsmarke des Herstellers, Handelsregisternummer und Anschrift; 2) Modellkennung; 3) Eingangsspannung (V) oder Eingangsspannungsbereich (falls zutreffend); 4) Spezifikation des unterstützten Leistungsübertragungsprotokolls (falls zutreffend); 5) Modellkennung des für die Prüfung verwendeten externen Netzteils (falls zutreffend); 6) angegebene Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (W); 7) Belege für die Einhaltung von Nummer 3 Buchstabe e Nummer 2 (falls zutreffend); i) bei Batterieladegeräten für Allzweck-Gerätebatterien, die den Anforderungen aus Nummer 3 Buchstabe e Nummer 1 unterliegen: 1) Name oder Handelsmarke des Herstellers, Handelsregisternummer und Anschrift; 2) Modellkennung; 3) Belege für die Einhaltung von Nummer 3 Buchstabe e Nummer 1; j) bei USB-Type-C-Kabeln: Belege für die Erfüllung der Anforderungen aus Nummer 3 Buchstabe f.
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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anhang II Nummern 3 und 6.1 gelten ab dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.