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Die Lebensmittelkategorie 13.3 betrifft Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise). Da die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 nur Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung erfasst, sollten die Verweise auf die Lebensmittelkategorie 13.3 entsprechend geändert werden, und Lebensmittel, die nur eine oder zwei der täglichen Hauptmahlzeiten einer kalorienarmen Ernährung ersetzen, sofern der Mahlzeitersatz zur Gewichtsabnahme oder zum Halten des Gewichts nach Gewichtsabnahme beiträgt, sollten als neue Unterkategorie 18.2 in die Lebensmittelkategorie 18 überführt werden. Da die Anforderungen an die Zusammensetzung dieser Lebensmittel, bei denen die entsprechende gesundheitsbezogene Angabe zulässig ist, in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission festgelegt sind, sollte der Titel dieser neuen Unterkategorie auf die genannte Verordnung verweisen.
Diese Verordnung ergänzt die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für…
Die Richtlinie 96/8/EG enthält Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, die eine…
Lebensmittel mit der Angabe „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung“, die einen Teil der täglichen Nahrungsmittelration ersetzen sollen, gelten als…
Die Lebensmittelkategorie 13.4 betrifft Lebensmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission , die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit…
Daher sollten die Verweise auf die Richtlinie 96/8/EG in Bezug auf zulässige gesundheitsbezogene Angaben über Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben und die Bedingungen für ihre Verwendung. Zwei Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.