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Im Juni 2024 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in einer Höchstmenge von 500 mg/kg gestellt. Die Antragsunterlagen wurden den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.
Daher sollte die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in…
Am 25. Juli 2022 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in Gelatine-Desserts…
Nicht wärmebehandelte Mousses auf Pflanzenbasis sind Desserts in verschiedenen Geschmacksrichtungen (z. B. Früchte, Schokolade), deren pH-Wert zwischen 3,5 und…
Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2 500 mg/kg, in flüssigen…
Im Oktober 2023 wurde der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in einer Höchstmenge von 50…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.