Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nicht wärmebehandelte Mousses auf Pflanzenbasis sind Desserts in verschiedenen Geschmacksrichtungen (z. B. Früchte, Schokolade), deren pH-Wert zwischen 3,5 und 5,5 liegt und die nicht pasteurisiert oder sterilisiert werden können, da dies ihre organoleptischen Eigenschaften wie Luftigkeit, Geschmeidigkeit und Struktur beeinträchtigen würde. Daher ist die Verwendung eines Konservierungsmittels notwendig, um die mikrobiologische Sicherheit des Produkts bis zum Ende seiner Haltbarkeitsdauer zu gewährleisten. Kaliumsorbat (E 202) gilt als geeignetes Konservierungsmittel zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in einer Höchstmenge von 500 mg/kg, da es bei einem sauren pH-Wert von unter 7,4 wirksam ist, ohne sich negativ auf den Geschmack auszuwirken.
Daher sollte die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in…
Im Juni 2024 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack sind aufgrund ihrer hohen Wasseraktivität anfällig für mikrobiologischen Verderb (aw-Wert 0,96-0,98).…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Gruppe „Sorbinsäure — Kaliumsorbat (E 200-202)“…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 16 „Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.