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In den Anhängen A und B der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Insolvenzverfahren bzw. Verwalter aufgeführt, für die die genannte Verordnung gilt. In Anhang A sind die Insolvenzverfahren im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2015/848 aufgeführt, und Anhang B enthält die Liste der Verwalter im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der genannten Verordnung.
In den Anhängen A und B der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die im nationalen Recht der Mitgliedstaaten festgelegten…
In den Anhängen A und B der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die im nationalen Recht der Mitgliedstaaten festgelegten…
In den Anhängen A und B der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Bezeichnungen der…
‚Insolvenzverfahren‘ ein Insolvenzverfahren im Sinne von Artikel 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Diese Verordnung sollte für alle Insolvenzverfahren gelten, die die in ihr festgelegten Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, ob es sich beim Schuldner um…
Verwalter sind in dieser Verordnung definiert und in Anhang B aufgeführt. Verwalter, die ohne Beteiligung eines Justizorgans bestellt werden, sollten nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.