EuInsVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 EuInsVOVerordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) Erwägungsgrund 1Erwägungsgrund 3 Die Union hat sich die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ziel gesetzt.