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Die Innovationszyklen im Finanzsektor folgen in immer kürzeren Abständen aufeinander, werden offener und sind zunehmend von Zusammenarbeit geprägt. Daher sollte es den Behörden möglich sein, Informationen an Finanzinstitute, Forschende und andere Einrichtungen weiterzugeben, die gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen können, dass sie ein berechtigtes Interesse daran haben, diese Informationen zu Forschungs- und Innovationszwecken über den Zweck, zu dem die Informationen ursprünglich erhoben wurden, hinaus zu nutzen. Die Weitergabe solcher Informationen würde deren Nutzen erhöhen, da so mehr Informationen für die Forschung im Finanzsektor zur Verfügung stünden, und sie würde mehr Möglichkeiten zur Erprobung von Produkten und Geschäftsmodellen bieten. Dies würde auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Finanzmarktteilnehmern, einschließlich FinTech-Unternehmen, Start-up-Unternehmen und etablierten Finanzinstituten, ermöglichen. Die Weiterverwendung von Daten, die von Behörden geteilt werden, unterliegt dem allgemeinen Rahmen gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates . Aufgrund der Sensibilität der Daten, die die Behörden im Finanzsektor zu Aufsichtszwecken erheben, sollte bei deren Weiterverwendung der Schutz des öffentlichen Interesses und insbesondere der wirtschaftlichen Sicherheit der Union gewährleistet werden. Daher werden mit dieser Verordnung spezifische Bedingungen für die Weiterverwendung solcher Daten wie die Anonymisierung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten eingeführt, um die Identifizierung einzelner Finanzinstitute zu verhindern und vertrauliche Informationen zu schützen. Alle Verfahren und Schritte bei der Erhebung, Standardisierung, Anonymisierung, Speicherung und Weitergabe solcher Daten sollten den aktuellsten im Unionsrecht vorgeschriebenen Cybersicherheitsmaßnahmen unterliegen.
Die Vorstellung, dass Daten, die von öffentlichen Stellen oder sonstigen Einrichtungen mithilfe öffentlicher Gelder generiert oder erhoben wurden, auch der…
Finanzunternehmen sollten ermutigt werden, Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen untereinander auszutauschen und ihre individuellen Kenntnisse und…
Diese Verordnung sollte Bedingungen für die Weiterverwendung geschützter Daten festlegen, die für öffentliche Stellen gelten, die nach nationalem Recht als…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen (1) Der Ausschuss übermittelt den anderen Behörden auf…
Angesichts der Art der zusammengetragenen Informationen und der legitimen Erwartungen der Mitführenden und Erklärenden, dass ihre personenbezogenen Daten und…
Folgende Artikel werden eingefügt: Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen (1) Die Behörde übermittelt den anderen Behörden auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.