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Wenn die Durchführungspartner nicht mehr halbjährlich, sondern nur noch jährlich über das Programm „InvestEU“ Bericht erstatten müssen, dürfte sich der Verwaltungsaufwand für Durchführungspartner, Finanzintermediäre, kleine und mittlere Unternehmen und andere Unternehmen verringern, ohne dass wesentliche Elemente der Verordnung (EU) 2021/523 geändert werden.
Die Kommission sollte weitere Vereinfachungsmaßnahmen nichtlegislativer Natur zur Ergänzung dieser Änderungsverordnung in Erwägung ziehen, etwa die Verringerung…
Im Hinblick sowohl auf die Berichts- und Offenlegungspflichten im Finanzsektor als auch auf die Häufigkeit der Berichterstattung im Rahmen des mit der…
Im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Vereinfachung, um den Verwaltungsaufwand für Endempfänger, Finanzintermediäre und Durchführungspartner zu…
„(4) Einmal jährlich übermittelt jeder Durchführungspartner der Kommission einen Bericht über die unter diese Verordnung fallenden Finanzierungen und…
Absatz 4 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Die von den Durchführungspartnern vorzulegenden Unterlagen müssen Folgendes umfassen: ein standardisiertes…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte das Programm „InvestEU“ auf der Grundlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.