Erwägungsgrund 5 32025R2223
Nachdem Edge Pharma Sp. z o.o. (im Folgenden „Antragsteller“) einen Antrag gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Citicolin und der Unterstützung der Gedächtnisleistung (Frage Nr. EFSA-Q-2022-00411) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Einnahme von Citicolin unterstützt die Gedächtnisfunktion bei gesunden Menschen mittleren und höheren Alters mit altersbedingter Gedächtnisschwäche“.