Erwägungsgrund 6 32025R0350VERORDNUNG (EU) 2025/350 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2025 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 31. August 2023 nahm die Behörde ihre wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser gesundheitsbezogenen Angabe an und übermittelte sie am 11. Oktober 2023 an…
Erwägungsgrund 3 32014R1154VERORDNUNG (EU) Nr. 1154/2014 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2014 zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32014R0155VERORDNUNG (EU) Nr. 155/2014 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32022R0719VERORDNUNG (EU) 2022/719 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2022 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32013R1066VERORDNUNG (EU) Nr. 1066/2013 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2013 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32021R0077VERORDNUNG (EU) 2021/77 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2021 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.