Erwägungsgrund 6 32025R2223VERORDNUNG (EU) 2025/2223 DER KOMMISSION vom 4. November 2025 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 4. Juli 2024 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser gesundheitsbezogenen Angabe.
Erwägungsgrund 5 32009R1167VERORDNUNG (EG) Nr. 1167/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 13. Februar 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten von der Behörde vier Stellungnahmen zu Anträgen auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben.…
Erwägungsgrund 3 32014R0155VERORDNUNG (EU) Nr. 155/2014 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32022R0709VERORDNUNG (EU) 2022/709 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2022 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Erhalt des Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden…
Erwägungsgrund 3 32014R1154VERORDNUNG (EU) Nr. 1154/2014 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2014 zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32022R0710VERORDNUNG (EU) 2022/710 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2022 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Erhalt des Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden…