Erwägungsgrund 2 32025R2269
Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1616 betrifft die Anforderungen, die Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff bei ihrer Herstellung erfüllen müssen. Da in Absatz 8 auch eine solche Anforderung festgelegt ist, muss auf diese in Absatz 1 ebenfalls hingewiesen werden.