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Die Agentur kann im Rahmen ihres Mandats von sich aus Öffentlichkeitsarbeit leisten, um ihre Arbeit zu bewerben und einschlägige Leitlinien zu verbreiten. Die Öffentlichkeitsarbeit muss die übrigen in den Artikeln 3 bis 12 genannten Aufgaben unterstützen und mit den einschlägigen Vorgaben des Verwaltungsrats für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverbreitung im Einklang stehen. Der Verwaltungsrat aktualisiert diese Vorgaben regelmäßig auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse.
Die Agentur leistet zu Themen innerhalb ihres Mandats Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellt der Öffentlichkeit zutreffende, detaillierte, rechtzeitige und…
Die Agentur leistet im Rahmen ihres Auftrags von sich aus Öffentlichkeitsarbeit. Die Zuweisung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit darf sich nicht nachteilig…
Die Agentur kann von sich aus Kommunikationstätigkeiten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchführen. Die Zuweisung von Mitteln für Kommunikationstätigkeiten…
beschließt die Pläne für die Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung, auf die in Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 2 Bezug genommen wird, und aktualisiert sie…
Die EPA kann im Rahmen ihres Mandats von sich aus Öffentlichkeitsarbeit leisten. Diese Öffentlichkeitsarbeit darf den in Absatz 1 genannten Aufgaben nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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