Erwägungsgrund 4 32015R2219
Bei ihren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollte die EPA sich für eine von allen gemeinsam getragene Achtung der Grund- und Menschenrechte im Bereich der Strafverfolgung einsetzen sowie das Wissen um diese Rechte fördern, wie etwa Privatsphäre, Datenschutz und Rechte, Unterstützung und Schutz der Opfer, Zeugen und Verdächtigen von Straftaten, einschließlich dem Schutz der Rechte der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.