Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sollte die Agentur bei Inspektionen, die von der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt werden, weiterhin technische Unterstützung leisten. Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Cybersicherheitsvorfälle im Seeverkehrssektor in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, sollte die Agentur die Bemühungen der Union zur Verhinderung von Cybersicherheitsvorfällen und zur Verbesserung der Cyberresilienz im Seeverkehrssektor unterstützen, indem sie den Austausch von bewährten Verfahren und Informationen über Cybersicherheitsvorfälle zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten — auf Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats — zusammen mit anderen einschlägigen…
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/21/EG. Insbesondere unterstützt die Agentur die Kommission,…
Im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Agentur einen proaktiven Ansatz zur Ermittlung von Sicherheitsrisiken und -herausforderungen entwickeln.…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
In Bezug auf das verfügbare Personal und die operativen Ressourcen der Sicherheitsuntersuchungsbehörden bestehen deutliche Unterschiede zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.