Erwägungsgrund 7 32025R2434
Aufgrund des wesentlichen Charakters der Änderungen ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 aufzuheben und durch einen neuen Gesetzgebungsakt zu ersetzen.
Aufgrund des wesentlichen Charakters der Änderungen ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 aufzuheben und durch einen neuen Gesetzgebungsakt zu ersetzen.